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Grundbesitzerhaftpflicht

Infos zur Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstückseigentümer

Wenn Sie ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen, dann kaufen Sie vielleicht im Vorfeld ein Grundstück. Wenn Sie bedenken, dass auf diesem Grundstück auch fremde Menschen laufen oder Kinder spielen, wäre es unbedingt ratsam, den Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht ins Auge zu fassen. Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist für einen Grundstücksbesitzer unerlässlich. Die Grundbesitzerhaftpflicht deckt Kosten ab, die bei Unwettern oder durch Vandalismus entstehen könnten. Die Schadensdeckung reicht vom Blitzeinschlag, Hochwasser bis zum Brand. Auch der Schaden bei einem Diebstahl wird ersetzt.

Grundbesitzerhaftpflicht für Eigentümer, die vermieten

Wenn Sie ein vermietetes Eigenheim oder ein unbebautes Grundstück besitzen, können auf Ihrem Eigentum einige Unfälle geschehen. Für eventuelle Verletzungen oder Beschädigungen sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Die Geschädigten werden  Ersatzansprüche stellen und Sie müssen in den meisten Fällen auch zahlen. Im Winter ereignen sich die meisten Unfälle. Die Rutschgefahren bei Schnee und Eis erhöhen die Risiken für jeden Grundbesitzer. Eine Grundbesitzerhaftpflicht ist daher unabdingbar.
 
Es gibt eine große Anzahl von Versicherungsanbietern, die zu günstigen Preisen die Grundbesitzerhaftpflicht anbieten. Vergleichen Sie unbedingt die Tarife und Leistungen der verschiedenen Anbieter.  Hierbei ist jedoch mehr auf die guten Leistungen, als auf den günstigsten Anbieter zu achten, um gegen einen Schadenersatz bei Umweltkatastrophen, Einbruch oder Unfällen Dritter auf dem eigenen Grundstück abgesichert zu sein.

Grundbesitzerhaftpflicht für selbst bewohnte Häuser

Eigenheimbesitzer  schützen ihr Eigentum meist mit einer Gebäudeversicherung oder im Rahmen einer privaten Hausbesitzerhaftpflicht. Beide Versicherungen sind hauptsächlich dann wichtig, wenn die Immobilie vom Eigentümer selbst bewohnt wird.

Grundbesitzerhaftpflicht Fazit: Wenn man ein unbebautes Grundstück besitzt oder sein Eigentum vermietet, macht die Grundbesitzerhaftpflicht Sinn. Eigenbewohnte Häuser können im Rahmen einer privaten Hausbesitzerhaftpflicht versichert werden.

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