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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Achten Sie beim Abschluss auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Die Privathaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall einen umfangreichen Schutz bieten.  Deswegen muss sie noch lange nicht teuer sein. In unserem Vergleichsportal finden Sie kostenlos sehr günstige Tarife. Sie können sich nach den eigenen Vorgaben von dem Leistungsspektrum der Anbieter überzeugen.

Nutzen Sie den kostenlosen Service zur Privathaftpflichtversicherung hier:

Privathaftpflichtversicherung – Kündigung

Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit bei einem Schadensfall, der reguliert wurde oder einer Prämienerhöhung des bisherigen Versicherers, die Haftpflichtversicherung zu kündigen. Nach Beendigung der Laufzeit ist dies ohnehin immer möglich.

Privathaftpflichtversicherung – Versicherter Personenkreis

Der Versicherungsnehmer ist logischerweise immer versichert in der Privathaftpflichtversicherung. Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen wohnen sind im Familientarif mitversichert, die zweite Person muss im Antrag mit Namen genannt sein. Die Kinder des Versicherungsnehmers sind mitversichert, wenn ein Familientarif vereinbart wurde. Beim Singletarif geht dies grundsätzlich nicht! Auch volljährige Kinder fallen aus dem Versicherungsschutz, es sei denn sie befinden sich in der Ausbildung (besondere Bedingungen bei der Versicherung erfragen).

Hauspersonal, wie Kindermädchen, Putzfrauen oder andere Angestellte und weitere Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben. Viele Privathaftpflichtversicherung – Tarife ermöglichen den aufgeführten Personen die Einbeziehung in die Police. Es gibt jedoch im Einzelfall bei den verschiedenen Versicherungen auch Einschränkungen oder Erweiterungen.

Privathaftpflichtversicherung – Gefahrensicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt entsprechend dem vereinbarten Versicherungsbetrag hohe Summen und das in einem umfangreichen Schadensbereich:

  • Personen – Schäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden mit oder ohne Personen- oder Sachschäden
  • Mietsachschäden in gemieteten Wohnungen oder Hotelzimmern mit kleinen Deckungssummen

Ă„nderungen beim Risiko mĂĽssen den Versicherern gemeldet werden. Viele Privathaftpflichtversicherungen beinhalten auch kostenlose Deckungserweiterungen.
Eine Kündigung der Privathaftpflichtversicherung kann erfolgen nach einem Schadensfall, nach einer Prämienerhöhung des Versicherers, durch den Wegfall des Versicherungsgrundes und nach dem Ablauf der Versicherungszeit.
Wie bei jeder anderen Versicherung auch, muss man den Eintritt eines Schadens unverzĂĽglich bei der Privathaftpflichtversicherung melden.

Privathaftpflichtversicherung Fazit: Die Privathaftpflichtversicherung ist schlichtweg in jedem Haushalt unverzichtbar. Sie ersetzt viele mögliche Schadensarten schnell und problemlos. Die im Verhältnis zum Schaden günstige Privathaftpflichtversicherung sollte in keiner Familie fehlen. Nutzen Sie unsere kostenlose Vergleichsmöglichkeit, um sich umfassend über die Privathaftpflichtversicherung zu informieren.

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