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Gewässerschadenhaftpflicht

Ein Öltank im Haus birgt ein hohes Risiko für jeden Eigenheimbesitzer mit einer Ölheizung. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob Sie das Haus mit dem Öltank selbst nutzen oder vermieten. Auch Mieter könnten für Gewässerschäden verantwortlich sein, wenn sie ihrer Verpflichtung, die Öltanks regelmäßig warten zu lassen nicht nachkommen. Im Regelfall wird den Mietern zusammen mit dem gemieteten Haus auch die Wartung und Überwachung überlassen. Als Eigentümer können Sie jedoch zuerst einmal für alle entstehenden Schäden geradestehen. Diese Eigentümerhaftung ist nämlich völlig abgekoppelt von der eventuellen Verursacherfrage.
Die Gewässerschadenhaftpflicht entlastet Sie von diesem Risiko. Trotzdem ist es wichtig, dass die Öltanks regelmäßig gewartet werden. Diese Vorsichtsmaßnahmen zur Verhütung eines Schadens verlangt auch die Gewässerschadenhaftpflicht. In erster Linie haftet der Eigentümer für einen entstandenen Schaden mit seinem gesamten Vermögen.

Gewässerschadenhaftpflicht – Schadenshöhe

Die Schadenshöhe bei Gewässerschäden ist nicht vorhersehbar. Die Grundwasser-, oder Gewässerverunreinigung zu entfernen ist sehr aufwendig. Es wird ein umfangreicher Erdaushub, die Errichtung von Sperren und die Abfahrt zur Sondermülldeponie notwendig. Deshalb sollte die Sicherung durch eine  Gewässerschadenhaftpflicht für jeden Hauseigentümer mit einer Ölheizung selbstverständlich sein.

Gewässerschadenhaftpflicht – Kosten

Die Kosten im Falle eines Gewässerschadens stehen in keiner Relation zum Preis der Gewässerschadenhaftpflicht. Der Versicherungspreis wird festgelegt nach dem Fassungsvermögen und der Lage der Öltanks (ober- oder unterirdisch). Außerdem ist die Pflege und Wartung der Öltanks vorgeschrieben, für die im abzuschließenden Versicherungsschein beschriebene Öltankanlage. Die Versicherungsprämie liegt bei den meisten Versicherungen unter 100 €/Jahr, bei Deckungssummen in Millionenhöhe.

Gewässerschadenhaftpflicht – Deckung im Schadensfall

Die meisten Versicherungen in der Gewässerschadenhaftpflicht versichern in dieser Sparte Millionensummen. Diese Höhe könnte erreicht werden, bei der Reinigung des Grundwassers, und um das umliegende Erdreich abzutragen. Die Eigenkosten im Gebäude und auch die Abfuhr auf den Sondermüll muss man auch noch berücksichtigen.

Gewässerschadenhaftpflicht – Meldung des Versicherungsfalles

Nach der Feststellung des Ölschadens muss die Versicherungsgesellschaft umfassend und sofort benachrichtigt werden. Der Eigentümer muss zudem versuchen, den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls sollten Sie der Gewässerschadenhaftpflicht vorgreifen und den Schaden Dritten gegenüber anerkennen. Die Gewässerschadenhaftpflicht wird sich nach der Schadensmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gewässerschadenhaftpflicht – Kündigungsmöglichkeiten:

Eine Kündigung der Gewässerschadenhaftpflicht ist in der Regel bis spätestens drei Monate vor Ablauf möglich, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Es werden auch 5 und 10 Jahres Verträge angeboten. Nach einem Schaden und der Entschädigungszahlung kann man ebenfalls kündigen. Wie bei allen anderen Versicherungen ist auch die Kündigung nach einer Prämienerhöhung möglich. Wenn Sie die Öltanks aus dem Haus entfernen, wäre dies ein Wegfall des Risikos und dieser stellt ebenfalls einen Kündigungsgrund für die Gewässerschadenhaftpflicht dar.

Gewässerschadenhaftpflicht Fazit: Bei der Haftungsfrage ist es unwichtig, ob der Haus- und Tankbesitzer den Schaden verursacht hat oder nicht. Ein hoher Schaden könnte durch ein Leck im Tank entstehen und es ist sinnvoll, sich vor diesem Risiko zu schützen.

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